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Und nach Vereinbarung
Hausärztliche Basisdiagnostik und kardiologische Zusatzuntersuchungen – medizinisch sinnvoll eingesetzt und verständlich erklärt.


In unserer Praxis können wir viele Herz-Kreislauf-Beschwerden direkt im Rahmen der hausärztlichen Versorgung abklären. Durch die kardiologische Facharztausbildung erfolgt die Einordnung strukturiert und mit entsprechender Erfahrung.
So lässt sich oft schnell entscheiden, was wir selbst untersuchen können, wann eine Überweisung sinnvoll ist und in welchen Fällen ergänzende kardiologische Spezialdiagnostik (privat) in unserer Praxis möglich ist.
Herz-Kreislauf-Beschwerden gehören zu den häufigsten Gründen für einen Praxisbesuch:
Herzstolpern, Brustdruck, Luftnot, Schwindel, Leistungsknick oder Blutdruckprobleme.
Als internistisch ausgerichtete Praxis mit kardiologischem Schwerpunkt können wir viele dieser Beschwerden direkt vor Ort einordnen.




Gary Bogi ist Facharzt für Innere Medizin in einer kassenärztlichen Hausarztpraxis. Gleichzeitig ist er Facharzt für Kardiologie und bietet kardiologische Spezialdiagnostik privatärztlich an. „Privat“ bedeutet hier: Diese speziellen kardiologischen Leistungen dürfen nicht über die gesetzliche Krankenkasse abgerechnet werden.
Der entscheidende Punkt: Von der fachärztlichen Kombination (Facharzt Innere und Kardiologie) profitieren dennoch alle Patient:innen der Praxis – auch gesetzlich Versicherte. Denn Bogi nutzt sein breites kardiologisches Wissen bereits bei der Basisdiagnostik, ordnet Beschwerden schnell und sicher ein und kann gezielt entscheiden, ob eine Überweisung nötig ist oder ob wir in der Praxis weiter abklären können.
Ja. Gesetzlich versicherte Patient:innen erhalten in unserer Praxis die medizinisch notwendige Basisdiagnostik im Rahmen der hausärztlichen Versorgung – dazu gehören selbstverständlich auch EKG, Belastungs-EKG, Langzeit-EKG und Langzeit-Blutdruckmessung, wenn es medizinisch angezeigt ist.
Die Echokardiografie (Herzultraschall) ist eine kardiologische Spezialuntersuchung. Wenn sie bei gesetzlich Versicherten notwendig ist, wird sie in der Regel über eine Überweisung bei einer niedergelassenen kardiologischen Fachpraxis durchgeführt, weil die Abrechnung dafür an eine entsprechende kassenärztliche Zulassung gebunden ist.
Ja, auf Wunsch ist das als Selbstzahlerleistung möglich. Die Abrechnung erfolgt nach der Gebührenordnung für Ärzt:innen (GOÄ). Als Richtwert liegt eine Echokardiografie häufig bei rund 100 € (je nach Aufwand und GOÄ-Faktor kann es abweichen).
Mit dem Herzultraschall lässt sich zum Beispiel bei Luftnot oder unklarer Belastbarkeit differenzieren, ob eher eine Herzursache vorliegt (z. B. eingeschränkte Pumpfunktion), ob Hinweise auf Belastungen des rechten Herzens bestehen oder ob Herzklappenfehler, Flüssigkeit um das Herz (z. B. Perikarderguss) oder andere strukturelle Auffälligkeiten wahrscheinlich sind. Kurz: Sie hilft, wichtige Ursachen zu erkennen oder auszuschließen – schonend und ohne Strahlenbelastung.